Tennisabteilung

Abteilungsleiter: Simon Ruge

Tel: 0179-5345946

Herzlich Willkommen in der Tennisabteilung Kellenhusen

Tennis im SC Kellenhusen – Mehr als nur ein Sport
Mitten im idyllischen Waldstadion Kellenhusen, umgeben von altem Baumbestand und nur wenige Gehminuten von der Ostsee entfernt, erwartet Sie unsere gepflegte Drei-Sandplatz-Anlage – ein Ort, an dem Sport, Natur und Gemeinschaft auf einzigartige Weise zusammenkommen.

Ob Anfänger, Wiedereinsteiger oder ambitionierter Mannschaftsspieler – bei uns sind alle herzlich willkommen. Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Senioren finden optimale Bedingungen für ihren Tennissport. Besonders stolz sind wir auf unsere familiäre Atmosphäre, in der sportlicher Ehrgeiz und geselliges Miteinander gleichermaßen ihren Platz haben.


Nachwuchs fördern – Begeisterung wecken


Die Kinder- und Jugendarbeit ist das Herzstück unserer Tennisabteilung. Bereits die Jüngsten sammeln spielerisch ihre ersten Erfahrungen mit Ball und Schläger. Kooperationen mit dem Kindergarten Kellenhusen, eine kostenlose Vereinsmitgliedschaft für Kinder bis zum vollendeten 9. Lebensjahr sowie qualifizierte C-Trainer schaffen beste Voraussetzungen, um Kinder nachhaltig für den Tennissport zu begeistern.
Mit Tenniscamps, Aktionstagen und dem jährlich stattfindenden Tag des Tennis bieten wir abwechslungsreiche Angebote für Kinder, Jugendliche und Familien.

Gemeinschaft erleben

Tennis bedeutet beim SC Kellenhusen weit mehr als Training und Wettkampf. Regelmäßige Herren-, Damen- und Mixed-Spielabende, Turniere sowie gesellige Veranstaltungen machen unsere Anlage zu einem lebendigen Treffpunkt für alle Generationen. Neue Mitglieder finden schnell Anschluss – unabhängig von Alter oder Spielstärke.

Tennisurlaub an der Ostsee

Als beliebter Ferienort begrüßt Kellenhusen jedes Jahr zahlreiche tennisbegeisterte Urlaubsgäste. In Kooperation mit dem Tourismus-Service Kellenhusen steht Platz 3 unserer Sandplatzanlage täglich von 08:00 bis 16:00 Uhr für Gäste zur Verfügung und kann bequem über den Tourismus-Service gebucht werden. So verbindet sich der Urlaub an der Ostsee mit einem Tenniserlebnis auf klassischem roten Sand.


Unsere Vision


Wir möchten den Tennissport in Kellenhusen nachhaltig weiterentwickeln. Moderne Trainingsangebote, eine starke Kinder- und Jugendarbeit, attraktive Veranstaltungen, barrierearme Teilhabe und eine offene Vereinskultur sollen Menschen aller Generationen zusammenbringen. Dabei verbinden wir sportliche Qualität mit der besonderen Atmosphäre unserer Sandplatzanlage im Waldstadion – einem der schönsten Tennisstandorte an der Ostseeküste.


SC Kellenhusen Tennis – Roter Sand. Frische Ostseeluft. Eine starke Gemeinschaft.

Geschäftsordnung der Tennisabteilung
SC Schwarz-Weiß Kellenhusen

Der Bau, die Unterhaltung, sowie die Benutzung der zu errichtenden Tennisplatzanlagen und die Mitgliedschaft in der Tennisabteilung des SC Kellenhusen richten sich ausschließlich nach folgender Geschäftordnung:

§ 1

I. Die Tennisabteilung ist eine Sportabteilung des SC Kellenhusen, deren Satzung somit für alle Mitglieder maßgeblich ist. Mit der Geschäftsordnung der Tennisabteilung werden die besonderen Angelegenheiten der Abteilung geregelt.

II. Die Kosten der Herstellung der Tennisplatzanlage und deren Unterhaltung, einschließlich der Kosten für Trainer usw. sind von den Mitgliedern der Tennisabteilung des SC Kellenhusen aufzubringen. Öffentliche Bezuschussungen durch den Bund das Land, den Kreis und die Gemeinde fließen in die Gesamtfinanzierung der Tennisanlage ein.

§ 2 Mitgliedschaft

I. Die Mitglieder der Tennisabteilung haben Anspruch auf Teilnahme an allen sportlichen und geselligen Veranstaltungen der Tennisabteilung. Mitglieder, die ihrer Beitragspflicht nachgekommen sind, haben Anspruch auf die Benutzung der Tennisplätze und Geräte nach Maßgabe der Platzordnung. Jedes Mitglied über 16 Jahre hat Sitz und Stimme in der Abteilungsversammlung. Stand: 2013

II. Die Mitgliedschaft in der Tennisabteilung ist an die Mitgliedschaft im Hauptverein gebunden. Mitglied im Verein kann jede natürliche Person werden. Über die Aufnahme von Antragstellern entscheidet der Vorstand.
III. Mitglieder der Abteilung sind ordentliche Mitglieder, jugendliche, fördernde (passive) und Ehren-Mitglieder.
a) Ordentliche Mitglieder sind Mitglieder, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sofern sie nicht als fördernde Mitglieder gem. Abs. c) gelten.
b) Jugendliche Mitglieder sind Mitglieder, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
c) Fördernde Mitglieder sind nicht sportlich aktiv; sie unterstützen die Sparte mit einem festgesetztem Betrag, der unter dem der aktiven Mitglieder liegt.
d) Ehrenmitglieder können durch einen Abteilungsbeschluss gewählt werden; sie haben die gleichen Rechte und Pflichten wie die übrigen Mitglieder. Sie können jedoch von allen Beiträgen befreit werden.
IV. Die Beiträge, Umlagen und Eintrittsgelder für die Mitglieder setzt auf Vorschlag des Abteilungsvorstandes die Abteilungsmitgliederversammlung fest.
V. Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Tod oder Ausschluss aus dem Verein. Der Austritt aus der Tennisabteilung erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Abteilungsvorstand. Er ist spätestens drei Monate vor Ende des Geschäftsjahres zu erklären. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Bei Minderjährigen muss die Austrittserklärung von einem gesetzlichen Vertreter unterzeichnet sein. Das ausscheidende Mitglied ist zur Zahlung aller fällig gewesenen Beträge und Umlagen verpflichtet. Desgleichen müssen alle sonstigen Verpflichtungen erfüllt werden.
VI. Bei allen Entscheidungen muss der Abteilungsvorstand auch nach vereinswirtschaftlichen Gesichtspunkten handeln.
VII. Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar. In begründeten Notlagen kann auf Einzelantrag eine ruhende Mitgliedschaft beantragt werden. Stand: 2013

VIII. Jedes Mitglied kann nur durch den Vorstand der Tennisabteilung aus folgenden Gründen ausgeschlossen werden:
a) grobe Verstöße gegenüber der Tennisabteilung oder sich aus der Geschäftsordnung und Platzordnung ergebenen Pflichten.
b) schwere Schädigung des Ansehens oder der Interessen der Tennisabteilung.
c) Zahlungsrückstand des Beitrages von mehr als sechs Monaten nach vorausgegangener schriftlicher Mahnung unter Androhung des Ausschlusses. Im Übrigen wird auf die Satzung des Hauptvereines Bezug genommen.
d) Vor dem Ausschluss ist dem Mitglied Gelegenheit zur mündlichen Äußerung vor dem Abteilungsvorstand zu geben. Der Ausschließungsbeschluss ist schriftlich abzufassen und zu begründen. Er wird mit Zustellung an das auszuschließende Mitglied wirksam.

§ 3 Spielordnung

Die Spielordnung (Belegungs- und Platzordnung) ist Bestandteil der Geschäftsordnung und wird vom Vorstand der Tennisabteilung den Bedürfnissen entsprechend festgelegt. Erhebliche oder hartnäckige Verstöße werden vom Vorstand abgemahnt.. Als Sanktion kommt u. a. eine zeitlich begrenzte Spielsperre in Betracht.

§ 4 Beiträge

Die Kosten für den Beitritt der Tennisabteilung das SC Schwarz-Weiß Kellenhusen und das Saisongeld (Spielgeld) werden auf Vorschlag des Stand: 2013

Abteilungsvorstandes durch die Mitgliederversammlung der Tennisabteilung festgesetzt. Eine Rückerstattung des Geldes bei Ausscheiden, Ausschluss oder aus sonstigen Gründen kommt nicht in Betracht.

Saisonbeitrag:
Jährlich wird von der Tennisabteilung ein Spielgeld erhoben. Es berechtigt zur Benutzung der Tennisanlagen und Einrichtungen. Die Höhe des Saisonbeitrages wird jährlich auf Vorschlag des Abteilungsvorstandes durch die Mitgliederversammlung der Tennisabteilung beschlossen. Über Umlagen und sonstige Leistungen ist durch eine Mitgliederversammlung zu beschließen. Eine Rückerstattung des Spielgeldes bei Ausscheiden, Ausschluss oder sonstigen Gründen kommt nicht in Betracht.

Fälligkeit der Beiträge:
Das Spielgeld ist in einer Summe zu entrichten. Der Beitrag wird zum 01. April eines jeden Jahres fällig. Der Vereinsbetrag wird jährlich abgebucht. Auf Antrag kann das Spielgeld für das laufende Jahr gesplittet werden.

§ 5 Abteilungsvorstand

Der Vorstand der Tennisabteilung wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt und besteht aus:
a) dem Abteilungsleiter
b) dem stellv. Abteilungsleiter (Schriftführer)
c) dem Kassenwart
d) dem Sportwart
e) dem Jugendwart
Der Vorstand kann bei Bedarf vergrößert oder verkleinert werden. Der Vorstand kann zur Durchführung besonderer aufgaben Ausschüsse einsetzten und auflösen. In den Tennisvorstand können nur volljährige Mitglieder gewählt werden. Wiederwahl ist möglich. Jugendliche Mitglieder, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, haben einen Jugendsprecher zu wählen. Dieser ist dazu berechtigt, Anträge über den Jugendwart an den Vorstand zu richten. Stand: 2013

§ 6 Mitgliederversammlung

a) Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ der Tennisabteilung. Sie muss einmal jährlich vor der Jahreshauptversammlung des Hauptvereins eines jeden Jahres stattfinden.
b) Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind binnen eines Monats vom Vorstand der Tennisabteilung einzuberufen, wenn das Interesse der Tennisabteilung dies verlangt oder wenn mindestens 20% der Mitglieder der Tennisabteilung dies schriftlich unter Vorlage einer Tagesordnung fordern.
c) Die Einberufung der Mitgliederversammlung soll schriftlich oder per E-Mail erfolgen und mindestens zwei Wochen vor dem Termin den Mitgliedern zugehen bzw. veröffentlicht sein.
d) Die Tagesordnung der Mitgliederversammlung enthält Berichte des Vorstandes über die Tätigkeit und die finanzielle Lage der Abteilung. Der Vorstand wird alle zwei Jahre gewählt. Anträge zur Tagesordnung können von jedem Mitglied mindestens zwei Wochen vor dem Termin schriftlich beim Abteilungsleiter eingereicht werden.
e) Jede ordentlich anberaumte Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder gefasst. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung der Tennisabteilung ist ein vom Abteilungsleiter und dem Schriftwart zu unterzeichnendes Protokoll anzufertigen. Beschlüsse sind wörtlich in die Niederschrift aufzunehmen. Sie haben, wenn kein Zeitpunkt bestimmt ist, sofort bindende Kraft für die Abteilung. Die Versammlungsleitung obliegt dem Abteilungsleiter oder seinem Stellvertreter. Änderungen der Geschäftsordnung, die auf der Tagesordnung stehen müssen, bedürfen zur Annahme einer 2/3 Mehrheit der erschienenen Mitglieder. Die Jugendversammlung sollte einmal im Jahr vor der Jahreshauptversammlung der Tennissparte tagen. Stand: 2013

f) Alljährlich werden von der Mitgliederversammlung aus den Reihen der Mitglieder zwei Kassenprüfer gewählt. Sie müssen mindestens 21 Jahre alt sein. Sie sind beauftragte der Mitgliedschaft und mit dem Kassenwart für die Richtigkeit der Kassenführung verantwortlich.
Beanstandungen der Kassenprüfer können sich nur auf die Richtigkeit der Belege und der Buchungen erstrecken, nicht aber auf die Zweckmäßigkeit und Notwendigkeit der vom Vorstand genehmigten Ausgaben.

§ 7 Haftung

Die Tennisabteilung als solche sowie deren Vorstand haften den Mitgliedern gegenüber nicht für Unfälle und Schäden auf dem Vereinsgelände, während des Spielbetriebes oder aus sonstigen Gründen. Über den Landessportverband Schleswig-Holstein ist in geringem Umfange eine Unfall- und Haftpflichtversicherung vorhanden. Den Mitgliedern ist jedoch dringend empfohlen, sich gegen die genannten Risiken selbst in hinreichendem Umfange zu versichern.

§ 8 Auflösung der Tennisabteilung

Zur Auflösung der Abteilung bedarf es des Beschlusses der Mitgliederversammlung. Auf einer zu diesem Zwecke einberufenen Mitgliederversammlung gilt die Versammlung als beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. Der Auflösungsbeschluss bedarf der Zustimmung von ¾ der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder. Das Vermögen der Tennisabteilung fällt in diesem Falle dem Hauptverein zu.